20. Mai 2021
Aktuell erleben Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum, Ripple usw., einen erheblichen Boom. Handeln Privatpersonen mit solchen Kryptowährungen, kaufen diese also und verkaufen sie dann später weiter, so werden keine Kapitaleinkünfte erzielt. Vielmehr wird aktuell davon ausgegangen, dass es sich insoweit um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Dies ist aber letztlich noch nicht abschließend geklärt.
Als steuerliches Veräußerungsgeschäft werden Gewinne oder Verluste steuerlich erfasst, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt. Außerhalb dieses Zeitraums erfolgt keine steuerliche Erfassung. Als Veräußerung gilt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung oder die Verwendung zum Bezahlen im Internet.
Bei der steuerlichen Erfassung von privaten Veräußerungsgeschäften gelten folgende Besonderheiten: