6. Mai 2022
Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003: 013) dienen der Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements. Sie gelten für die Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden, und berührt folgende steuerliche Aspekte:
Das gesamte BMF-Schreiben finden Sie unter:
Bundesministerium der Finanzen
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