Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

30. Januar 2025

Ein Außendienstmitarbeiter leaste einen PKW und leistete hierfür im Dezember 2018 eine Leasingsonderzahlung über EUR 15.000,00. Für 2018 führte der Mitarbeiter ein Fahrtenbuch und berücksichtigte die Aufwendungen für die Leasingzahlung in Höhe des beruflich genutzten Anteils vollständig. Er machte im Rahmen der Außendiensttätigkeit insgesamt entstandene Fahrtkosten über EUR 15.763 als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt hingegen vertrat, dass die steuerliche Berücksichtigung der Leasingsonderzahlung über den gesamten Zeitraum des Leasingvertrags zu verteilen ist.

Dieser Auffassung schloss sich der BFH mit Urteil v. 21.11.2024 (VI R 9/22) an. Diese Entscheidung reiht sich in das Urteil des VIII. Senats (VIII 1/21) ein, der für die betriebliche Nutzung eines PKW dieselbe Auffassung vertreten hatte.

Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten ist eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.