Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtigen Steuerausweis in übernommenem Mietvertrag

4. April 2025

Der BFH entschied in seinem Urteil v. 05.12.2024 (V R 16/22), dass ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 S. 1 UStG) nicht dem Grundstückserwerber zugerechnet werden kann. Dadurch scheide die Inanspruchnahme des Grundstückserwerbers durch das Finanzamt nach § 14c UStG aus, sofern dieser nicht an der Ausstellung der Rechnung (z.B. auch als Stellvertreter) beteiligt war.